AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Technikstellen.at

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Technikstellen/Careereye Sverige AB mit Sitz in Stockholm und ihrem jeweiligen Auftraggeber

2. Vertragsgegenstand

(1) Wir stellen unseren Auftraggebern unter anderem über die von uns betriebenen Internetplattformen, verfügbar unter www.Technikstellen.at, Produkte und Dienstleistungen zur Personalbeschaffung gemäß unseren Leistungsbeschreibungen zur Verfügung.

Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere folgende Leistungen:
a. die Erstellung und/oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines Stellenanbieter oder Werbetreibenden im Internet auf unseren Internetseiten
b. die Kontaktierung von Kandidaten aus unserer Datenbank

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag ausdrücklich schriftlich oder durch eine E-Mail bestätigen oder der Auftrag durch uns ausgeführt wird. Die Schriftform wird durch die Zusendung einer E-Mail gewahrt.

4. Urheberrechte

(1) Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von Technikstellen.at verbleiben uneingeschränkt bei uns. Sämtliche von uns veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen unserem Urheberrecht. Davon sind nur diejenigen von uns veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Auftraggeber oder einem Dritten erstellt wurden, und von uns unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

(2) Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

5. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber garantiert, in seinen Anzeigen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzuhalten.
(2) Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht auszuführen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

(3) Wir behalten uns ferner das Recht vor bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen

gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist ("Unzulässige Inhalte"). Das Gleiche gilt, soweit in Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit Unzulässigen Inhalten führen. Wir sind berechtigt solche Inhalte, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

(4) Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

(5) Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Stellensuchende ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder uns eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Nutzung der Datenbank zu einem anderen Zweck als zum Zweck der Anbahnung eines konkreten Dienst- oder Arbeitsverhältnissen in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig. Das Setzen von Hyperlinks („deep links“) oder die Nutzung der Datenbank anders als durch die von uns zur Verfügung gestellten Funktionalitäten ist unzulässig und berechtigt uns zur sofortigen Sperrung des Zugriffs. Der Auftraggeber sichert zu, alle Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten. Wir sind im Falle von vertragswidrigem, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrigen Umgang des Auftraggebers berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen und behalten uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

6. Anzeigenschaltung

(1) Wir veröffentlichen im Namen des Auftraggebers Stellenanzeigen, Firmenpräsentationen, Fortbildungsangebote und Werbebanner (im folgenden "Anzeigen") im Internet. Es gilt die Leistungsbeschreibung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Grundsätzlich kann nur eine Position pro Stellenanzeige durch den Auftraggeber geschaltet werden.

(2) Die Platzierung der Bannerwerbung erfolgt im Rahmen des vertraglich Vereinbarten nach unserem billigen Ermessen; wir werden hierbei die Interessen des Auftraggebers berücksichtigen.
(3) Anzeigen für selbständige Tätigkeiten oder freie Mitarbeit müssen als solche eindeutig benannt werden. Wir ermöglichen die Schaltung von solchen Anzeigen ausschließlich in unserem „Franchise-Channel“ (Ziffer 6.10). Soweit Bewerber in Vorleistung treten müssen oder finanzielle Eigeninvestitionen zu erbringen sind, oder das Einkommen des einzelnen Bewerbers abhängig von seinem eigenen Verkaufsvolumen und dem der von ihm angeworbenen Vertriebsrepräsentanten ist (Multi-Level Marketing, Strukturvertrieb) so ist dies ebenso eindeutig im Anzeigentext aufzunehmen.

6.1 Inhalt und Rechte an Anzeigen

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen. Die aktive direkte Verlinkung zu externen Karriereseiten, Stellenanzeigen und Bewerberformularen ist nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung zulässig.

(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
(3) Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten Anzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u.a. für die Erstellung des HTML-Layouts durch uns, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur verbunden. Sofern die von uns veröffentlichte Anzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur - einschließlich des HTML-Quelltextes - erstellt wurde, räumt der Auftraggeber hiermit uns das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Anzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeige stehen; Abs. 2 S.2 gilt hierbei entsprechend. Insbesondere werden wir hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

6.2 Beginn der Veröffentlichung

Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat außer bei einer Selbsteingabe der Stellenanzeige durch die Nutzung von "Office HR" oder "Express Posting/Instant Posting" bis spätestens drei Arbeitstage vor einem im Sinne von S.1 vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.

6.3 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing

(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Anzeige auf unseren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner von Careereye Sverige AB. Auf die Veröffentlichung nach Satz 1 hat daher der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen Anspruch.

(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch anderweitig, insbesondere durch Printmaterial auf Messen, Fax auf Abruf oder Telefon zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen (oder durch Dritte

veröffentlichen zu lassen). Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren InternetSeiten veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.

6.4 Änderung des Anzeigentextes

Wir nehmen, auf Anforderung des Auftraggebers einmalig Änderungen an der durch uns erstellten Anzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde, sowie solche Anzeigen die durch den Auftraggeber selbst im Rahmen der Nutzung unserer Produkte Instant Posting/Express Posting und Office HR erstellt. Alle sonstigen Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten. Diese werden durch uns erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. E-Mail) des Auftraggebers vorgenommen.

6.5 Mängelrüge

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

6.6 Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen

(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.

(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

7. Entgelte, Verzug

(1) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer im Internet online über die Domain Technikstellen.at abrufbare Preisliste ergebende Vergütung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die bei Änderung angepasst wird. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers von uns im Internet veröffentlicht wird.

(2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar 30 Tage nach Erhalt. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen die Leistung nur gegen Vorkasse durchzuführen.
(3) Ab Verzugs- oder Stundungseintritt werden Zinsen in Höhe von 5 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt.

(4) Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist.
(5) Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Die Veröffentlichungszeit von Anzeigen oder die Zugriffszeit auf die Lebenslaufdatenbank verlängert sich dadurch nicht. Ferner steht es uns frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen sowie bei Verzug mit der Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen.

8. Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
(2) Wir sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder Insolvenz anmeldet.

9. Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit und solange diese Informationen a. nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder b. dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder c. dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.

(2) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zuhaltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

(3) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.

10. Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste

(1) Wir geben dem Auftraggeber lediglich die Möglichkeit des Zugriffs auf unsere Dienste. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in unseren Diensten von den Bewerbern angegebenen Daten.
(2) Wir gewährleisten nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Auftraggeber ist jedoch

bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Daten und Dienste ohne unser Verschulden nicht jederzeit verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Dienste nicht verfügbar sind, o durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder o durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder o durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder o durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder o durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
(3) Im Fall von Anzeigenschaltung hat der Auftraggeber in den in Abs. 2 bezeichneten Fällen jedoch einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
(4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

11. Links

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12. Haftung

(1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen unerlaubter Handlung und Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Leben, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder der Verletzung wesentliche Vertragspflichten.
(2) Soweit nicht Vorsatz , grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder die Zusicherung von Mängelfreiheit vorliegt, ist der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Wir haften außerdem unbeschränkt nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
(4) Wir haften nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen, sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Angebots bzw. Vertragsschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden. Wir haften nicht für die Richtigkeit der durch uns nach Weisung von Stellenanbietern und Bewerbern veröffentlichten Daten, sowie der in diesen Daten enthaltenden Sachaussagen.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

13. Sonstiges

(1) Erfüllungsort ist Stockholm
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Österreich, so ist Amtsgericht Frankfurt am Main bzw. Landgericht Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.
(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Technikstellen.at /

Careereye Sverige AB 
Kyrkogatan 25, 274 34 Skurup

Skåne, 14.02.2023